Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. YOGANESS, nachfolgend als YOGANESS genannt,

Geschäftsangaben:
Inhaberin, Monika Knott
An den Kiefern 9
55122 Mainz

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche bei YOGANESS ausgehängt ist.

2. Die Mitgliedschaft bei YOGANESS ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar oder sonst auf Dritte übertragbar.

3. Eine YOGANESS-Mitgliedschaft wird auch für Personen unter 18 Jahren angeboten. Die Mitgliedschaft kann dann nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden.

4. Mit der Anmeldung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr auch wenn er/sie an der Teilnahme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verhindert ist. Die Mindestlaufzeit für eine Mitgliedschaft beträgt drei Monate. Die Beiträge für eine Mitgliedschaft sind zum 01. eines Monats voraus unter der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, Bargeld (z. B. bei 10er und 20er Karten) oder Dauerauftrag zu bezahlen. Die Mitgliedschaft gewährt dem YOGANESS-Mitglied Zugang zu der Einrichtung während der angegebenen Kurszeiten. YOGANESS behält sich vor, für max. 6 Wochen pro Kalenderjahr den Unterricht für Fortbildung und/oder Urlaub zu schließen. In den meisten Fällen wird versucht, eine Vertretung für diese Zeit zu finden. Es kann allerding auch vorkommen, dass der Unterricht ausfällt oder nur ein reduzierter Yogastunden-Plan angeboten werden kann. Für diesen Zeitraum wird keine Gutschrift gewährt, da dies in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt wurde. An gesetzlichen Feiertagen bleibt YOGANESS geschlossen, es sei denn es wird Gegenteiliges angekündigt. YOGANESS verpflichtet sich, Unterrichtstermine einzuhalten, ausgenommen hiervon sind seltene Notfälle bei kurzfristiger Erkrankung.

5. Die YOGANESS-Mitgliedschaft kann vom Mitglied sowie von YOGANESS mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Erstmalig jedoch zum Ablauf des 3. Monats. Bei monatlicher Zahlweise wird die Mitgliedschaft, wenn keine anderen Verfügungen getroffen werden nach dem 3. Monat ihrer Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.

6. Bei Erkrankung oder Verletzung einer Teilnehmerin/Teilnehmer, die länger als 3 Wochen dauert, kann der Vertrag bei Vorlage eines ärztlichen Attests für die Dauer er Erkrankung pausiert werden. Die Stilllegung erfolgt erst nach Eingang des Attests, niemals rückwirkend. Für diesen Pausenzeitraum von 4 Wochen entfällt die Beitragspflicht. Für Pausenzeiträume unter 4 Wochen wird die Beitragspflicht anteilig mit dem Pausenzeitraum verrechnet. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung einer Mitgliedschaft aus wichtigem Grund beleibt in jedem Fall unberührt. Das Mitglied erhält etwaig vorausbezahlte Beiträge anteilig auf den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bezogen zurückerstattet.

7. Nach Zahlung der ersten Rate ist das Mitglied berechtigt, die Einrichtung während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten entsprechen den Kurszeiten. Die Teilnahme an den Trainingskursen und Einzelstunden erfolgt in Absprache mit dem/der Yogalehrer/in. Soweit YOGANESS zusätzlich kostenpflichtige Leistungen anbietet, werden die Mitglieder informiert. Nach Entrichten des zusätzlichen Entgelts stehen den Mitgliedern auch diese Leistungen zur Verfügung.

8. Die Mitgliedsbeiträge werden entweder vom Mitglied per Überweisung oder per Dauerauftrag am ersten Tag des Vertragsbeginns überwiesen.

9. YOGANESS kann die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich, jedoch frühestens nach Ablauf des ersten Jahres einer Mitgliedschaft mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat unter den nachfolgen genannten Voraussetzungen einseitig ändern:

  • Erhöhung von Steuern oder sonstiger Abgaben (die im Zusammenhang mit der Leistung stehen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren);
  • Änderung der für die Kalkulation relevanter Kosten, sofern diese Änderung nicht von YOGANESS abhängig sind und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z. B. Mietkosten, Änderung von behördlichen Vorschriften, neue Gesetze oder Normen, Personalkosten). Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied unverzüglich nach Zugang der Preiserhöhung ein Recht zur schriftlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, wenn die Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinausgeht. Bis zur Beendigung des Vertrages schuldet das Mitglied den bisherigen Mitgliedsbeitrag.

10. YOGANESS kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes des Mitglieds gegen den Vertrag sowie gegen die Hausordnung nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei Monatsbeiträgen im Verzug ist oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Anweisungen des Personals verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für YOGANESS aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist und soweit nicht das Recht zur fristlosen Kündigung bereits gemäß Ziffer 5 AGB gegeben ist.Die Haftung von YOGANESS für vom Mitglied verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, wird anerkannt, dass die Teilnahme am Unterricht unter Ausschluss jeglicher Art von Haftung seitens YOGANESS erfolgt. Bei den von uns organisierten Yogakursen wird Selbstverantwortlichkeit und normale psychische wie physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Arzt. Mit Vertragsunterzeichnung wird erklärt, dass YOGANESS für jegliche Verletzungen oder Schäden, sowie Verlust von Eigentum nicht haftbar gemacht werden kann. Für vom Teilnehmer verursachten Schäden ist dieser voll haftbar (Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder).

11. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden entsprechend der §§ 28, 29 BDSG für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet. Vertragsrelevante persönliche Änderungen (Anschrift, Name, Änderungen der Bankverbindungen usw.) hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen. Nebenabreden zum Vertrag sollen schriftlich fixiert werden. Schriftform ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt die gesetzliche als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Mit meiner Unterschrift im Mitgliedsvertrag bestätige ich, dass ich die oben stehenden Hinwiese, Konditionen und die beiliegenden Regeln gelesen, verstanden und akzeptiert habe.